Die Stadt Stuttgart hat heute die Untersagung aller Sportanlagen veröffentlicht. Damit darf bis auf Widerruf auch unsere Außensportanlage NICHT MEHR GENUTZT werden. Dieser Untersagung ist ohne Einschränkung folge zu leisten!
Hier der Wortlaut der Veröffentlichung:
14.03.2020 17:00 Aktuelles
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen und in Fitnessstudios aller Art.
Der Betrieb der Anlagen auch zu individuellen Trainingszwecken wird durch eine Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung untersagt, teilte das Amt für Sport und Bewegung am Samstag, 14. März, mit. Das gilt auch für private Yoga- und Pilatesstudios.
Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionsanzeichen.
Damit soll erreicht werden, dass der enge Kontakt beim Sport in Vereinen oder Studios unterbunden wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.